Das BFSG im Überblick: Warum Barrierefreiheit jetzt Gesetz ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 — dem European Accessibility Act (EAA). Das Gesetz wurde am 16. Juli 2021 erlassen (BGBl. 2021 I S. 2970) und ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich anzuwenden. Es verpflichtet private Unternehmen erstmals dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen ohne besondere Erschwernis nutzbar sind.
Die Tragweite ist erheblich: Nach Angaben der Bundesregierung leben in Deutschland rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Das BFSG schafft einheitliche Standards, die nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind: Barrierefreie Websites erreichen eine größere Zielgruppe, verbessern die Nutzererfahrung und stärken das SEO-Ranking.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Gesetz | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) |
| EU-Grundlage | Richtlinie (EU) 2019/882 — European Accessibility Act |
| In Kraft seit | 28. Juni 2025 (§ 1 BFSG) |
| Verordnung | BFSGV vom 15. Juni 2022 (BGBl. I S. 928) |
| Technischer Standard | EN 301 549 / WCAG 2.1 Level AA |
| Bußgelder | Bis 100.000 € / bis 10.000 € (§ 37 BFSG) |
| Ausnahme | Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG) |
| Zuständigkeit | Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer |
Wer ist betroffen? Anwendungsbereich des BFSG
Das BFSG richtet sich an alle privaten Wirtschaftsakteure, die bestimmte Produkte (§ 1 Abs. 2 BFSG) oder Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3 BFSG) für Verbraucher (B2C) anbieten. Reine B2B-Angebote sind ausgenommen — allerdings nur, wenn eindeutig erkennbar ist, dass sich das Angebot ausschließlich an Geschäftskunden richtet.
Betroffene Produkte
- Computer und Betriebssysteme für Verbraucher
- Smartphones, Tablets und andere Universalrechner
- Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Zahlungsterminals
- Verbraucherendgeräte für elektronische Kommunikationsdienste
- E-Book-Reader und zugehörige Software
Betroffene Dienstleistungen
- Elektronischer Geschäftsverkehr — Online-Shops, Buchungsplattformen, digitale Vertragsabschlüsse
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- Elektronische Kommunikationsdienste
- Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr
- E-Books und audiovisuelle Mediendienstleistungen
Wer ist ausgenommen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind gemäß § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Personen beschäftigen und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Wichtig: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind nicht ausgenommen.
Praxisbeispiel: Ein Online-Shop für Büroausstattung mit 15 Mitarbeitern, der an Endverbraucher verkauft, ist voll betroffen. Ein reiner B2B-Großhändler, der ausschließlich an Unternehmen liefert und dies klar kommuniziert, fällt nicht unter das Gesetz.
Technische Anforderungen: WCAG 2.1 und EN 301 549
Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der BFSGV und dem harmonisierten europäischen Standard EN 301 549, der auf die WCAG 2.1, Level AA verweist. Die WCAG basieren auf vier Grundprinzipien:
1. Wahrnehmbar (Perceivable)
Inhalte müssen von allen Nutzern wahrgenommen werden können: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift) und Vergrößerbarkeit ohne Informationsverlust.
2. Bedienbar (Operable)
Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein. Nutzer benötigen ausreichend Zeit, Inhalte dürfen keine Anfälle auslösen, und eine klare Navigation muss vorhanden sein.
3. Verständlich (Understandable)
Texte müssen lesbar und vorhersagbar sein. Formulare benötigen klare Beschriftungen und hilfreiche Fehlermeldungen. Die Seitensprache muss im HTML deklariert werden.
4. Robust (Robust)
Der Code muss von assistiven Technologien wie Screenreadern zuverlässig interpretiert werden können: valides HTML, korrekte ARIA-Attribute, semantische Dokumentstruktur.
| Kriterium | Anforderung | Typische Fehler |
|---|---|---|
| 1.1.1 Alternativtexte | Alle Bilder haben alt-Texte | Fehlende alt-Attribute |
| 1.4.3 Kontrast | Mind. 4,5:1 (Text), 3:1 (große Schrift) | Hellgrauer Text auf Weiß |
| 2.1.1 Tastatur | Alles per Tastatur bedienbar | Dropdown nur per Maus |
| 2.4.1 Skip-Navigation | „Zum Inhalt springen"-Link | Fehlender Skip-Link |
| 2.4.7 Fokus sichtbar | Sichtbarer Fokusindikator | outline: none ohne Alternative |
| 3.1.1 Sprache | lang-Attribut im <html> | Fehlendes lang-Attribut |
| 3.3.2 Beschriftungen | Formulare mit <label> | Nur Placeholder |
| 4.1.2 Name, Rolle, Wert | ARIA korrekt gesetzt | Custom-Widgets ohne role |
Pflichten nach Rolle: Was Hersteller, Händler und Dienstleister tun müssen
Hersteller
Hersteller unterliegen den umfangreichsten Pflichten: Dazu zählen das Konformitätsbewertungsverfahren (Anlage 2 BFSG), die EU-Konformitätserklärung (§ 18 BFSG), die CE-Kennzeichnung (§ 19 BFSG) sowie eine technische Dokumentation mit fünfjähriger Aufbewahrungspflicht. Bei nicht konformen Produkten sind Korrekturmaßnahmen bis hin zum Rückruf erforderlich.
Importeure
Importeure dürfen nur konforme Produkte in den Verkehr bringen und müssen überprüfen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat. Zudem darf die Lagerung die Barrierefreiheitsfunktionen nicht beeinträchtigen.
Händler
Händler dürfen keine nicht konformen Produkte vertreiben. Bei Verdacht auf Nichtkonformität sind sie verpflichtet, den Vertrieb zu stoppen und den Hersteller oder die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu informieren.
Dienstleistungserbringer
Website, App oder Plattform muss barrierefrei gestaltet sein. Zudem besteht die Pflicht, eine Barrierefreiheitserklärung (§ 14 BFSG) mit Angaben zum Konformitätsstand sowie einem Feedback-Mechanismus zu veröffentlichen.
Bußgelder, Abmahnungen und Sanktionen
Behördliche Sanktionen (§ 37 BFSG)
Schwere Verstöße (z. B. nicht konforme Produkte oder fehlende CE-Kennzeichnung) können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Leichtere Verstöße (z. B. Dokumentations- oder Informationsmängel) werden mit bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Zusätzlich drohen Nachbesserungsfristen, Folgekontrollen und Vertriebsuntersagungen.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen — typische Streitwerte liegen zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Bei Wiederholungen drohen Vertragsstrafen im vier- bis fünfstelligen Bereich. Erste Abmahnfälle im E-Commerce sind bereits dokumentiert.
Reputationsschäden
Verstöße können auch öffentlich sichtbar werden: Verbände und Betroffene nutzen zunehmend Medien und soziale Netzwerke, um auf nicht barrierefreie Angebote aufmerksam zu machen.
| Verstoß | Bußgeld | Beispiel |
|---|---|---|
| Nicht konformes Produkt | Bis 100.000 € | Tablet ohne Screenreader-Kompatibilität |
| Fehlende CE-Kennzeichnung | Bis 100.000 € | CE-Zeichen ohne Konformitätsverfahren |
| Fehlende Barrierefreiheitserklärung | Bis 10.000 € | Online-Shop ohne Erklärung |
| Verletzung der Auskunftspflicht | Bis 10.000 € | Keine Kooperation mit Behörde |
Umsetzung: Schritt für Schritt zur Konformität
Schritt 1: Betroffenheit prüfen
Prüfen Sie Produkte/Dienstleistungen, Zielgruppe (B2C vs. B2B) und Unternehmensgröße. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet einen interaktiven BFSG-Check. Die Leitlinien des BMAS erläutern das Gesetz anhand praktischer Beispiele.
Schritt 2: Audit durchführen
Führen Sie ein Audit mit Tools wie WAVE, axe DevTools oder Lighthouse durch. Für eine rechtssichere Bewertung empfiehlt sich ein externer Auditor. Für eine erste Einschätzung können Sie unseren kostenlosen Schnellcheck oben nutzen.
Schritt 3: Priorisieren und Maßnahmenplan erstellen
Beheben Sie kritische Probleme zuerst (z. B. fehlende Tastaturnavigation oder unzureichende Kontraste) und erstellen Sie einen realistischen Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten und Budget.
Schritt 4: Technisch umsetzen
Optimieren Sie Frontend-Entwicklung (HTML, CSS, JS), Content-Pflege (Alt-Texte), UX-Design (Kontraste, Fokus) und CMS-Konfiguration. Schulen Sie Ihr Team — insbesondere Redakteure.
Schritt 5: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung gut auffindbar im Footer. Beschreiben Sie den Stand der Barrierefreiheit, benennen Sie bekannte Einschränkungen und bieten Sie ein Feedback-Verfahren an.
Schritt 6: Laufend überwachen
Jedes Update kann die Konformität beeinflussen. Prüfen Sie Ihre Website mindestens quartalsweise und integrieren Sie Barrierefreiheitsprüfungen in Ihren Deployment-Prozess.
Vollständige Compliance-Checkliste für Entwickler
Diese Checkliste deckt die wesentlichen Anforderungen des BFSG auf Grundlage der WCAG 2.1 Level AA ab. Sie können sie ausdrucken oder direkt an Ihren Entwickler weitergeben.
HTML und Dokumentstruktur:Bilder und Medien:
- lang-Attribut im <html>-Tag gesetzt (z. B. lang="de")?
- Seitentitel (<title>) eindeutig und beschreibend?
- Überschriftenhierarchie logisch (h1 → h2 → h3, keine Ebenen übersprungen)?
- Semantische HTML5-Elemente (<nav>, <main>, <article>, <aside>, <footer>)?
- Skip-Navigation: „Zum Inhalt springen"-Link als erstes fokussierbares Element?
- Valides HTML ohne Parser-Fehler?
Farben und Kontraste:
- Alle informativen Bilder haben aussagekräftige alt-Texte?
- Dekorative Bilder mit alt="" oder role="presentation"?
- Videos mit Untertiteln? Audioinhalte mit Transkript?
- Keine automatisch abspielenden Medien ohne Stoppfunktion?
Tastatur und Navigation:
- Kontrast mindestens 4,5:1 (normaler Text), 3:1 (großer Text)?
- Informationen nicht ausschließlich über Farbe vermittelt?
- Fokus-Indikatoren mit ausreichendem Kontrast?
- Links im Fließtext auch ohne Farbe erkennbar?
Formulare:
- Alle interaktiven Elemente per Tastatur erreichbar und bedienbar?
- Keine Tastaturfallen?
- Logische Tab-Reihenfolge (DOM = visuell)?
- Sichtbarer Fokusindikator auf allen fokussierbaren Elementen?
- Dropdown-Menüs per Tastatur (Enter/Escape)?
- Modale Dialoge mit Focus Trap?
Responsive und Zoom:
- Jedes Feld hat ein zugeordnetes <label> (for/id)?
- Pflichtfelder mit aria-required="true"?
- Fehlerhafte Felder mit aria-invalid="true"?
- Fehlermeldungen konkret und lösungsorientiert?
- Formulargruppen mit <fieldset>/<legend>?
BFSG-spezifische Pflichten:
- Bei 200 % Zoom nutzbar ohne horizontales Scrollen?
- Kein viewport mit maximum-scale=1 oder user-scalable=no?
- Touch-Ziele mindestens 44×44 CSS-Pixel?
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht und verlinkt (Footer)?
- Feedback-Mechanismus für Barrierefreiheits-Probleme?
- Cookie-Banner barrierefrei bedienbar?
- PDF-Dokumente barrierefrei (getaggt)?
- Technische Dokumentation archiviert (5 Jahre)?
Übergangsfristen und Ausnahmen
| Gegenstand | Frist | Erläuterung |
|---|---|---|
| Websites und Online-Shops | Keine Übergangsfrist | Seit 28. Juni 2025 barrierefrei |
| Dienstleistungen mit betroffenen Produkten | Bis 27. Juni 2030 | 5-Jahres-Frist |
| Selbstbedienungsterminals | Bis 28. Juni 2040 | 15-Jahres-Frist für Bestandsterminals |
| Zeitbasierte Medien | Ausgenommen | Aufgezeichnete Audio-/Video-Dateien |
Unverhältnismäßige Belastung (§ 17 BFSG)
Eine eng begrenzte Ausnahme, die eine dokumentierte Bewertung voraussetzt. Sie muss auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörde nachgewiesen und regelmäßig überprüft werden. Ein Freibrief ist dies nicht.
Häufige Fragen zum BFSG
Gilt das BFSG für reine B2B-Websites?
Grundsätzlich nicht. Richtet sich eine Website jedoch auch an Privatkunden, fällt sie unter das Gesetz. Die Abgrenzung muss eindeutig erkennbar sein.
Müssen bestehende Websites umgebaut werden?
Ja. Für Websites gilt keine Übergangsfrist — sie müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein.
Welche Tools kann ich für einen Selbsttest nutzen?
WAVE (Browser-Extension), axe DevTools (Chrome), Google Lighthouse (Chrome DevTools), WebAIM Contrast Checker. Automatisierte Tools erkennen 30–50 % der Probleme. Ergänzend können Sie unseren kostenlosen Schnellcheck oben nutzen.
Was muss in der Barrierefreiheitserklärung stehen?
Der Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen, ein Feedback-Mechanismus sowie Kontaktdaten. Die Erklärung sollte gut sichtbar im Footer verlinkt sein.
Werden auch die Produkte im Online-Shop barrierefrei sein müssen?
Der Shop selbst (Oberfläche, Bestellprozess, Zahlung) muss barrierefrei sein. Die Produkte nur, wenn sie unter § 1 Abs. 2 BFSG fallen (z. B. Computer, Smartphones).